Bedingungsloses Grundeinkommen

Vortrag und Diskussion mit Ulrike Sambor, Attac BGE und DI Klaus Sambor, Attac BGE DI Jörg Knall, Attac Graz, Moderation

Laufzeit: 

22/06/2012

Am 22. Juni fand unsere lang vorbereitete Infoveranstaltung über die geplante europäische Bürgerinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) im ESC in der Jakoministraße 16 in Graz statt. 

Rund 50 TeilnehmerInnen wollten sich zu diesem, in der Öffentlichkeit noch polarisierenden Thema informieren. Die Vortragenden, Ulrike und Klaus Sambor, veranschaulichten über eine Stunde detailliert die Funktion und Arbeitsweise des BGE und informierten über die Rolle von Bürgerinitiativen, die sich europaweit, auch zur Vorsprache im EU Parlament, organisieren. Anschließend stellten sie sich geduldig den Fragen des Publikums, in dessen Zuge mögliche Finanzierungsformen des BGE erörtert wurden. Eine wichtige Aussage des Vortrags war, dass das BGE nur einen Teil der Lösung zur notwendigen Umverteilung darstellt, bzw. nicht alle großen Probleme unserer Gesellschaft löst. Gleich ob Befürworter oder Skeptiker, alleine die Überlegungen zur Realisierung des Grundeinkommens weiten das Blickfeld und schärfen das Denken für mögliche Beiträge zur Entschärfung bzw. Lösung der Krisen unserer Zeit. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die TeilnehmerInnen viel wissenswertes mitnehmen konnten. Trotzdem war die Zeit leider zu kurz, um die vielen Fragen dieses wichtigen Themas beantworten zu können.

Veranstaltet wurde dieser Informationsabend von Attac Graz in Kooperation mit AMSEL - Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen.

Impulsvortrag zum Nachhören: 
http://cba.fro.at/61260

Publikumsdiskussion zum Nachhören: 
http://cba.fro.at/61514

(DE, 26.6.2012)

Die Europäische Bürgerinitiative

Die EU Richtlinie für die Europäische Bürgerinitiative wurde ab 1. April 2012 in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten übernommen. VertreterInnen aus 14 Mitgliedsstaaten haben sich entschlossen, für die Verbesserung des sozialen Bereiches in der EU eine Europäische Bürgerinitiative zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in der EU zu fordern.

Grundlegende Informationen zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Werte, die wir momentan verfolgen (freier Markt statt fairer Markt, extreme Konkurrenz statt Kooperation, Gewinnmaximierung statt Gemeinwohlorientierung), können eine Gesellschaft nicht zusammenhalten. Im Gegenteil, sie vereinzeln die Menschen.
Nicht die Verantwortung füreinander steht im Vordergrund, sondern „Wie komme ich am besten durch? Was ist das Beste für mich?“ Im Mittelpunkt steht nicht der Mensch, dem die Wirtschaft dient, sondern umgekehrt.
Die Krise kann aber auch eine Chance zu positiver Veränderung sein. Wir könnten eine andere Welt gestalten, die ein gutes Leben für alle ermöglicht. Einen Baustein dafür bietet das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE).
Das BGE ist eine staatliche Geldzahlung, die Menschen von Geburt an lebenslang in folgender Weise erhalten: 
allgemein:
Das BGE gilt für alle Personen. Es darf nicht zweierlei Recht für Menschen am gleichen Ort geben.
bedingungslos:
Das Existenzrecht eines Menschen kann man nicht von Bedingungen abhängig machen. 
existenz- und teilhabesichernd:
Nur, wenn Menschen sich keine Angst um ihr materielles Überleben machen müssen, können sie ihre Möglichkeiten und Potentiale voll entfalten. Der Betrag muss natürlich entsprechend über der Armutsgefährdungsschwelle liegen, sodass jeder Mensch ein bescheidenes, aber dem Standard der Gesellschaft entsprechendes Leben führen kann. Das BGE soll Teilnahme an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung ermöglichen. 
personenbezogen:
Das Individuum ist Träger der Menschenrechte. Deshalb hat jeder Mensch einen individuellen Rechtsanspruch auf das BGE. Das Bedingungslose Grundeinkommen für alle schafft Einkommensarmut restlos ab, ermöglicht größere Freiheit der Einzelnen, die eigenen Lebensumstände zu bestimmen, und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller. Es vermeidet soziale Spaltung, Neid- und Missbrauchsdebatten und deren Folgen, erübrigt aufwendige, repressive und ausgrenzende Festsetzungs-, Kontroll- und Überprüfungsbürokratien.